Rechtssatz RS0016019
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016019
Entscheidungsdatum
16.04.1969
Norm
ABGB §863 FII
MG §19 Abs1 A
Rechtssatz
Wenn die Vermieterin der Mieterin empfiehlt, diese möge ihr Vorhaben, ihren Sohn und dessen Familie in die Mietwohnung aufzunehmen nicht durchführen, sondern sich eine Kleinwohnung kaufen und dem Sohne die Mietwohnung überlassen, so liegt hierin unter Bedachtnahme auf die im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche und bei Überlegung aller Umstände ein Kündigungsverzicht bzw eine von den Vereinbarungen abhängige Beschränkung des Kündigungsrechtes nach § 19 Abs 2 Z 13 MG.Wenn die Vermieterin der Mieterin empfiehlt, diese möge ihr Vorhaben, ihren Sohn und dessen Familie in die Mietwohnung aufzunehmen nicht durchführen, sondern sich eine Kleinwohnung kaufen und dem Sohne die Mietwohnung überlassen, so liegt hierin unter Bedachtnahme auf die im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche und bei Überlegung aller Umstände ein Kündigungsverzicht bzw eine von den Vereinbarungen abhängige Beschränkung des Kündigungsrechtes nach Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 13, MG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0016019
Dokumentnummer
JJR_19690416_OGH0002_0060OB00081_6900000_001