Rechtssatz RS0016056
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016056
Geschäftszahl
5Ob223/67; 5Ob161/15k
Entscheidungsdatum
22.03.2016
Rechtssatz
Keine gegründete, wenn auch widerrechtliche Furcht, wenn das angedrohte Übel unter Bedachtnahme auf die Verhältnisse des Bedrohten, nicht so schwerwiegend und bedeutsam war, dass sich der Bedrohte zur Abwendung des angedrohten widerrechtlichen Übels zu dem von ihm verlangten Abschluss des Vertrages entschloss ( Verkauf eines Unternehmens ).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0016056
Zuletzt aktualisiert am
09.05.2016
Dokumentnummer
JJR_19680221_OGH0002_0050OB00223_6700000_001