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Rechtssatz RS0016144

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0016144

Geschäftszahl

4Ob541/94

Entscheidungsdatum

31.05.1994

Rechtssatz

Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß das Zusammenleben mit einem Partner, der immer wieder im alkoholisierten Zustand mit dem "Umbringen" oder "Erwürgen" droht und auch tatsächlich zu Gewaltakten schreitet, unerträglich ist. Das Verhalten des Beklagten wird nicht dadurch "erträglicher", daß es allenfalls im Hinblick auf seinen psychischen Zustand und die äußeren Lebensumstände im milderen Licht gesehen, ja vielleicht sogar teilweise entschuldigt werden kann.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 541/94
    Entscheidungstext OGH 31.05.1994 4 Ob 541/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016144

Dokumentnummer

JJR_19940531_OGH0002_0040OB00541_9400000_001