Rechtssatz RS0016144
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016144
Entscheidungsdatum
31.05.1994
Rechtssatz
Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß das Zusammenleben mit einem Partner, der immer wieder im alkoholisierten Zustand mit dem "Umbringen" oder "Erwürgen" droht und auch tatsächlich zu Gewaltakten schreitet, unerträglich ist. Das Verhalten des Beklagten wird nicht dadurch "erträglicher", daß es allenfalls im Hinblick auf seinen psychischen Zustand und die äußeren Lebensumstände im milderen Licht gesehen, ja vielleicht sogar teilweise entschuldigt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016144
Dokumentnummer
JJR_19940531_OGH0002_0040OB00541_9400000_001