Rechtssatz RS0016190
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016190
Entscheidungsdatum
04.03.1981
Rechtssatz
Bei einem sieben Jahre alten Gebrauchtfahrzeug in mittelmäßigem Zustand mit einem sehr hohen Kilometerstand kann der Irrtum über die Notwendigkeit einer bereits durch ein Geräusch erkennbaren sofortigen Getriebereparatur im Zweifel nicht als wesentlicher angesehen werden, auch wenn der Verkäufer ( Laie ) den von ihm nicht erkannten Getriebeschaden als Schönheitsfehler bezeichnete.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0016190
Dokumentnummer
JJR_19810304_OGH0002_0010OB00789_8000000_001