Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0016190×

Rechtssatz RS0016190

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0016190

Geschäftszahl

1Ob789/80

Entscheidungsdatum

04.03.1981

Rechtssatz

Bei einem sieben Jahre alten Gebrauchtfahrzeug in mittelmäßigem Zustand mit einem sehr hohen Kilometerstand kann der Irrtum über die Notwendigkeit einer bereits durch ein Geräusch erkennbaren sofortigen Getriebereparatur im Zweifel nicht als wesentlicher angesehen werden, auch wenn der Verkäufer ( Laie ) den von ihm nicht erkannten Getriebeschaden als Schönheitsfehler bezeichnete.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 789/80
    Entscheidungstext OGH 04.03.1981 1 Ob 789/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0016190

Dokumentnummer

JJR_19810304_OGH0002_0010OB00789_8000000_001