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Rechtssatz RS0016212

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0016212

Geschäftszahl

7Ob554/89

Entscheidungsdatum

06.04.1989

Rechtssatz

Unbeachtlichkeit des Irrtums bei nicht allzu großen Abweichungen von der Schätzung ( hier: der Menge an Abbaumaterial für die Erstellung eines Pauschal-Mischpreises ). Beachtlich wäre der Irrtum allerdings dann, wenn die Abweichung so groß wäre, daß man eine Zustimmung ( hier: der Abbaufirma ) ausschließen könnte, falls die Möglichkeit einer Abweichung in diesem Ausmaß in Betracht gezogen worden wäre.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 554/89
    Entscheidungstext OGH 06.04.1989 7 Ob 554/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0016212

Dokumentnummer

JJR_19890406_OGH0002_0070OB00554_8900000_001