Rechtssatz RS0016285
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016285
Entscheidungsdatum
05.04.1984
Rechtssatz
Der Schaden einer Kreditunternehmung ist dadurch eingetreten , daß der Kredit , zu dessen Gewährung sich diese ohne die vom Schädiger vorgenommenen Falschbeurkundung nicht verstanden hätte , notleidend geworden ist . Die Haftung des Schädigers gegenüber der Kreditunternehmung aus seiner vorsätzlichen Täuschungshandlung besteht selbständig neben der Vertragshaftung des Kreditnehmers , diese Schadenersatzhaftung ist weder akzessorisch noch subsidiär .
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0016285
Dokumentnummer
JJR_19840405_OGH0002_0060OB00538_8300000_001