Rechtssatz RS0016313
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016313
Entscheidungsdatum
22.02.1950
Rechtssatz
Die Erfüllung eines öffentlich - rechtlichen Auftrages durch eine Gemeinde kann bei Luftschutzmaßnahmen , die als solche für den ns - Staat nicht typisch waren , keinen Zwang im Sinne des § 875 ABGB darstellen .Die Erfüllung eines öffentlich - rechtlichen Auftrages durch eine Gemeinde kann bei Luftschutzmaßnahmen , die als solche für den ns - Staat nicht typisch waren , keinen Zwang im Sinne des Paragraph 875, ABGB darstellen .
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0016313
Dokumentnummer
JJR_19500222_OGH0002_0020OB00063_5000000_002