Rechtssatz RS0016337
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016337
Geschäftszahl
1Ob256/71 (1Ob257/71)
Entscheidungsdatum
02.02.1972
Rechtssatz
Die selbständige Geltendmachung einer konnexen Gegenforderung unter gleichzeitiger Bestreitung der damit zusammenhängenden Forderung des Vertragspartners widerstreitet dem Grundsatz der bona fides ( Geller ZBl 1883,21 ) weshalb auch der Kläger , der die ihm vertragsmäßig obliegende Gegenleistung ohne stichhältige Gründe ganz oder teilweise verweigert , mit seinem Erfüllungsanspruch nicht durchdringen kann .
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0016337
Dokumentnummer
JJR_19720202_OGH0002_0010OB00256_7100000_001