Rechtssatz RS0016588
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016588
Entscheidungsdatum
07.06.1978
Rechtssatz
Eine Vereinbarung, wonach der Käufer nur - also auch in berechtigten Fällen - mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers unter Bezahlung einer Abstandszahlung (hier 30 % des Kaufpreises) vom Vertrag zurücktreten kann, verstösst, soweit sich dies auch auf einen gesetzlich gerechtfertigten Rücktritt bezieht, gegen die guten Sitten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0016588
Dokumentnummer
JJR_19780607_OGH0002_0030OB00562_7800000_002