Rechtssatz RS0016597
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016597
Entscheidungsdatum
22.06.1976
Rechtssatz
Die Vereinbarung über den Rückzahlungstermin des Kaufpreises im Falle des Rücktrittes in der Art, daß der Verkäufer verpflichtet ist, den vom Käufer bezahlten Betrag erst dann zurückzuzahlen, wenn ein neuer Kaufinteressent den Liegenschaftsanteil des Käufers erworben und den Kaufpreis hiefür hat, ist nicht sittenwidrig (vgl. MietSlg. 23079).Die Vereinbarung über den Rückzahlungstermin des Kaufpreises im Falle des Rücktrittes in der Art, daß der Verkäufer verpflichtet ist, den vom Käufer bezahlten Betrag erst dann zurückzuzahlen, wenn ein neuer Kaufinteressent den Liegenschaftsanteil des Käufers erworben und den Kaufpreis hiefür hat, ist nicht sittenwidrig vergleiche MietSlg. 23079).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0016597
Dokumentnummer
JJR_19760622_OGH0002_0050OB00604_7600000_001