Rechtssatz RS0016645
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016645
Entscheidungsdatum
19.12.1979
Rechtssatz
Beim Finanz-Leasing ist ein Vergleich zwischen der Höhe der vom Leasingnehmer zu zahlenden Raten mit den marktüblichen Mietzinszahlungen nicht möglich. Beim Leasinggeschäft können überhöhte Mieten nur unter den Voraussetzungen des § 879 ABGB sittenwidrig sein.Beim Finanz-Leasing ist ein Vergleich zwischen der Höhe der vom Leasingnehmer zu zahlenden Raten mit den marktüblichen Mietzinszahlungen nicht möglich. Beim Leasinggeschäft können überhöhte Mieten nur unter den Voraussetzungen des Paragraph 879, ABGB sittenwidrig sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0016645
Dokumentnummer
JJR_19791219_OGH0002_0060OB00652_7900000_001