Rechtssatz RS0016659
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016659
Entscheidungsdatum
13.07.1988
Norm
ABGB §879 BIIh
HBG §18 Abs6
Rechtssatz
Der besondere Kündigungsschutz des Hausbesorgers, dem eine Dienstwohnung zusteht, verschafft ihm eine Position, in der er nicht genötigt ist, den Vorschlag des AG auf Änderung der betreuten Objekte mit Entgeltverminderung nur deshalb anzunehmen, um nicht den Verlust des Arbeitsplatzes zu riskieren; die sonst das Arbeitsverhältnis prägende Übermacht des AG als Partner des Arbeitsvertrages kommt hier nicht entsprechend zum Tragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0016659
Dokumentnummer
JJR_19880713_OGH0002_009OBA00139_8800000_002