Rechtssatz RS0016676
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016676
Entscheidungsdatum
21.09.1993
Rechtssatz
Der in den Bierbezugsvertrag eintretende Pächter einer Gastwirtschaft übernimmt den Vertrag so, wie er mit dem Verpächter besteht. Es handelt sich daher um ein identisches Vertragsverhältnis, dessen Gesamtdauer für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit maßgebend ist. Der Pächter hat die gleiche Rechtstellung wie der Verpächter; auch er kann sich auf eine allenfalls bestehende Sittenwidrigkeit berufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0016676
Dokumentnummer
JJR_19930921_OGH0002_0040OB00098_9300000_001