Rechtssatz RS0017009
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0017009
Entscheidungsdatum
22.06.1977
Rechtssatz
In der Kaufvertragsklausel "für den menschlichen Genuß nicht geeignet" ist kein echter Garantievertrag, sondern nur eine Gewährleistungsabrede zu erblicken; es besteht Anzeigepflicht nach § 377 HGB; wenn diese nicht handelsüblich ist, sind nicht auf Verschulden gestützte Ansprüche innerhalb der Frist des § 933 Abs 1 ABGB geltend zu machen.In der Kaufvertragsklausel "für den menschlichen Genuß nicht geeignet" ist kein echter Garantievertrag, sondern nur eine Gewährleistungsabrede zu erblicken; es besteht Anzeigepflicht nach Paragraph 377, HGB; wenn diese nicht handelsüblich ist, sind nicht auf Verschulden gestützte Ansprüche innerhalb der Frist des Paragraph 933, Absatz eins, ABGB geltend zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0017009
Dokumentnummer
JJR_19770622_OGH0002_0010OB00617_7700000_003