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Rechtssatz RS0017437×

Rechtssatz RS0017437

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0017437

Geschäftszahl

1Ob689/84; 7Ob662/87

Entscheidungsdatum

29.10.1987

Rechtssatz

Vereitelt (ausgefallen) ist eine vereinbarte Bedingung nicht nur dann, wenn ihr Eintritt unmöglich geworden ist; es ist vielmehr durch Auslegung der getroffenen Vereinbarung zu ermitteln, ob die Bedingung als erfüllt oder ausgefallen anzusehen ist.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 689/84
    Entscheidungstext OGH 12.12.1984 1 Ob 689/84
  • 7 Ob 662/87
    Entscheidungstext OGH 29.10.1987 7 Ob 662/87
    nur: Es ist vielmehr durch Auslegung der getroffenen Vereinbarung zu ermitteln, ob die Bedingung als erfüllt oder ausgefallen anzusehen ist. (T1) Beisatz: Hier: Ob die Aussichtslosigkeit, eine behördliche Genehmigung überhaupt oder unter wirtschaftlich vertretbaren Auflagen zu erhalten, für die Annahme des vereinbarten Bedingungseintrittes genügt, ist eine Frage der Vertragsauslegung. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0017437

Dokumentnummer

JJR_19841212_OGH0002_0010OB00689_8400000_001