Rechtssatz RS0017444
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0017444
Entscheidungsdatum
25.02.1988
Rechtssatz
Gesellschafterverträge sind nicht bedingungsfeindlich. Ein Kommanditgesellschaftsvertrag kann unter eine aufschiebende Bedingung gestellt werden. Die Vereinbarung einer solchen Bedingung kann außerhalb des Gesellschaftsvertrages, und zwar auch als mündliche Ergänzung, getroffen werden. Vor dem Eintritt der aufschiebenden Bedingung treten die Rechtswirkungen des Gesellschaftsvertrages nicht ein. Daran ändert auch eine - zu Unrecht erfolgte - Eintragung der Kommanditgesellschaft in das Handelsregister nichts. Haftung nur auf Grund eines vom Gesellschafter gegenüber gutgläubigen Dritten zu vertretenden Rechtsscheines.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 692/86
Entscheidungstext OGH 25.02.1988 6 Ob 692/86
Veröff: RdW 1988,162 = (zustimmend Stephan Frotz, GesRZ 1989,96)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0017444
Dokumentnummer
JJR_19880225_OGH0002_0060OB00692_8600000_001