Rechtssatz RS0017633
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0017633
Entscheidungsdatum
04.10.1972
Rechtssatz
Die in einem Kaufvertrag über einen Liegenschaftsanteil zwecks Errichtung einer Eigentumswohnung mit Mitteln des WWF enthaltene Vertragsbestimmung, daß der Verkäufer keine Gewähr "für die Gewährung oder den Zeitpunkt der Gewährung des angestrebten Darlehens des WWF" übernehme, kann nur dahin verstanden werden, daß Ersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer aus der unterbliebenen oder verspäteten Darlehensgewährung ausgeschlossen sind. Ein Ausschluß der Geltendmachung des Vertragsauflösungsgrundes des Wegfalles der Geschäftsgrundlage ist jedoch durch diese Vertragsbestimmung nicht erfolgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0017633
Dokumentnummer
JJR_19721004_OGH0002_0070OB00193_7200000_001