Rechtssatz RS0017636
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0017636
Entscheidungsdatum
13.10.1983
Rechtssatz
Daß beim bäuerlichen Übergabsvertrag der "Fortbestand des Bauerngutes im Rahmen des Familienbesitzes" geradezu selbstverständlich wäre, sodaß es einer besonderen Vereinbarung nicht bedürfte, muß schon deshalb verneint werden, weil die Geschäftsgrundlage des bäuerlichen Übergabsvertrages - die Sicherung der Existenz beider Vertragsparteien - jederzeit auch außerhalb der Familie verwirklicht werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0017636
Dokumentnummer
JJR_19831013_OGH0002_0060OB00705_8300000_001