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Rechtssatz RS0017770×

Rechtssatz RS0017770

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0017770

Geschäftszahl

6Ob772/78

Entscheidungsdatum

28.02.1979

Rechtssatz

Die gebotene Ausfüllung einer Vertragslücke durch Vertragsergänzung hat sich nach ihrer Funktion in den Grenzen des feststellbaren, für den anderen Vertragsteil erkennbar bekundeten realen Rechtsgeschäftswillens zu halten. Es widerspräche daher völlig der zu leistenden Aufgabe, den Parteien im Zug der Vertragsergänzung eine Regelung als vereinbart zu unterstellen, die sie nach ihrem für den anderen Teil jeweils erkennbar bekundeten realen Vertragswillen ausgeschlossen wissen wollten.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 772/78
    Entscheidungstext OGH 28.02.1979 6 Ob 772/78
    Veröff: SZ 52/25

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0017770

Dokumentnummer

JJR_19790228_OGH0002_0060OB00772_7800000_001