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Rechtssatz RS0017782

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0017782

Geschäftszahl

9ObA252/88

Entscheidungsdatum

24.10.1988

Rechtssatz

Wird die lebenslängliche Nutzung der Dienstwohnung für den Fall zugesichert, daß der Arbeitnehmer bis zur Erreichung der Pension im Betrieb bleibt, dann führt eine am Zweck der Regelung - Sicherung der Betriebstreue des Arbeitnehmers - und den gesetzlichen Voraussetzungen für die als Beendigung für den Anfall des lebenslänglichen Nutzungsrechtes genannte Pensionierung (insbesondere Paragraph 253, a ASVG) zum Ergebnis, daß im Fall einer arbeitgeberseitigen, betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses der geforderte zeitliche Zusammenhang zwischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Pensionierung auch dann gegeben ist, wenn zwischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Anfall der Pension ein Zeitraum der Arbeitslosigkeit liegt.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 252/88
    Entscheidungstext OGH 24.10.1988 9 ObA 252/88
    Veröff: WBl 1989,93 = Arb 10748 = RdW 1989,344

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0017782

Dokumentnummer

JJR_19881024_OGH0002_009OBA00252_8800000_001