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Rechtssatz RS0017795

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0017795

Geschäftszahl

3Ob511/91

Entscheidungsdatum

10.04.1991

Rechtssatz

Ohne entsprechende Zusicherung oder Vereinbarungen der Vertragspartner kann nach Treu und Glauben nicht als übereinstimmende gewollt angenommen werden, daß bei einer von einem anderen Unternehmen durchgeführt Erweiterung eines Einkaufszentrums auf das doppelte Flächenausmaß auch der einem ursprünglichen Unternehmen zugestandene Konkurrenzschutz auf das ganze, jetzt bestehende Einkaufszentrum auszudehnen ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 511/91
    Entscheidungstext OGH 10.04.1991 3 Ob 511/91

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0017795

Dokumentnummer

JJR_19910410_OGH0002_0030OB00511_9100000_001