Rechtssatz RS0017799
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0017799
Entscheidungsdatum
20.05.1987
Rechtssatz
Eine Regelung, wonach eine Zuschußpension um so höher ausfallen würde, je weniger ein Arbeitnehmer ins Verdienen gebracht hätte, kommt eine maßgebliche Bedeutung für die Auslegung der Individualvereinbarung zu, da sie die Absicht des angesprochenen Adressatenkreises wiedergibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0017799
Dokumentnummer
JJR_19870520_OGH0002_014OBA00026_8700000_001