Rechtssatz RS0017853
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0017853
Entscheidungsdatum
31.01.1990
Rechtssatz
Auslegung eines Vergleiches, mit dem geleistete Überstunden durch Anrechnung von Vordienstzeiten sogar für den Fall der (gerechtfertigten) Entlassung abgegolten werden sollten bei Mutterschaftsaustritt (§ 48 ASGG).Auslegung eines Vergleiches, mit dem geleistete Überstunden durch Anrechnung von Vordienstzeiten sogar für den Fall der (gerechtfertigten) Entlassung abgegolten werden sollten bei Mutterschaftsaustritt (Paragraph 48, ASGG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0017853
Dokumentnummer
JJR_19900131_OGH0002_009OBA00023_9000000_001