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Rechtssatz RS0017903

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0017903

Geschäftszahl

1Ob42/92

Entscheidungsdatum

15.12.1992

Rechtssatz

Gestattet der Bestandgeber dem Bestandnehmer bloß, das gepachtete Grundstück zu einer Teichanlage umzugestalten, dann ist diese Gestattung nicht etwa als selbständige, vom Pachtvertrag losgelöste rechtsgeschäftliche Erklärung des Bestandgebers aufzufassen, sondern als Bewilligung der vom Bestandnehmer beabsichtigten Änderung der bisherigen Art der Benützung des Pachtgrundstückes, somit als einverständliche Modifikation des bestehenden Pachtverhältnisses. Steht die Gestattung der Nutzung der unter Wasser gesetzten Grundflächen in untrennbarem Zusammenhang mit dem Pachtvertrag, kann sie der Bestandnehmer nicht anders deuten, als daß sie ihm auf die Bestandzeit beschränkt erteilt wurde vergleiche hiezu auch SZ 57/71).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 42/92
    Entscheidungstext OGH 15.12.1992 1 Ob 42/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0017903

Dokumentnummer

JJR_19921215_OGH0002_0010OB00042_9200000_001