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Rechtssatz RS0017956

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0017956

Geschäftszahl

14Ob224/86

Entscheidungsdatum

27.01.1987

Rechtssatz

Der Überlasser kann daher von der Möglichkeit der Abbindung des Paragraph 1155, ABGB in den Grenzen des Paragraph 9, Absatz 4, AMFG nicht rechtswirksam Gebrauch machen. Geschieht dies dennoch, liegt eine unerlaubte Arbeitsvermittlung vor. Der Arbeitsvertrag ist insoweit, nämlich als er der Zweck des sich auf die Abbedingung des Paragraph 1155, ABGB erstreckenden Verbotes erfordert, gemäß dem Paragraph 879, Absatz eins, ABGB teilnichtig. Daraus folgt, daß der Überlasser verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt ohne Rücksicht darauf in voller Höhe zu zahlen, ob dieser eine Arbeit bei einem Dritten (Beschäftiger) verrichtet hat oder nicht.

Entscheidungstexte

  • 14 Ob 224/86
    Entscheidungstext OGH 27.01.1987 14 Ob 224/86
    Veröff: RdW 1987,237 = EvBl 1987/100 S 363 = Arb 10603

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0017956

Dokumentnummer

JJR_19870127_OGH0002_0140OB00224_8600000_001