Rechtssatz RS0018068
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018068
Entscheidungsdatum
13.04.1994
Rechtssatz
Dem nach § 14 Abs 3 MRG Eintrittsberechtigten kann der Scheincharakter des zwischen dem Vermieter und dem verstorbenen Mieter abgeschlossenen Mietvertrages entgegengesetzt werden, auch wenn er hievon nichts wußte, weil er keine Handlung im Vertrauen auf die Gültigkeit des Mietvertrages gesetzt hat, sondern der Erwerb der Hauptmietrechte ohne sein weiteres Zutun kraft Gesetzes eintritt.Dem nach Paragraph 14, Absatz 3, MRG Eintrittsberechtigten kann der Scheincharakter des zwischen dem Vermieter und dem verstorbenen Mieter abgeschlossenen Mietvertrages entgegengesetzt werden, auch wenn er hievon nichts wußte, weil er keine Handlung im Vertrauen auf die Gültigkeit des Mietvertrages gesetzt hat, sondern der Erwerb der Hauptmietrechte ohne sein weiteres Zutun kraft Gesetzes eintritt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0018068
Dokumentnummer
JJR_19940413_OGH0002_0080OB00513_9400000_001