Rechtssatz RS0018111
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018111
Entscheidungsdatum
14.02.1985
Rechtssatz
Wird ein zu Sichender Unterlassungsanspruch aus einem Vertrag abgeleitet, den die Parteien zur befristeten und teilweisen Regelung ihres konkreten, nach wie vor aufrechten Wettbewerbsverhältnisses getroffen haben, dann bleibt der Zweck der Vereinbarung als einer zeitlich und inhaltlich beschränkten Wettbewerbsregelung im Sinne einer Art "Waffenstillstand" nicht nur für die Auslegung, sondern auch für die Charakterisierung der vertraglich geregelten Interessen bestimmend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0018111
Dokumentnummer
JJR_19850214_OGH0002_0060OB00518_8500000_002