Rechtssatz RS0018144
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018144
Entscheidungsdatum
18.11.1975
Rechtssatz
Bei Abweichen von der Qualitätsregel des § 360 HGB beim Kauf von Massenwaren, von Ramsch, sowie beim Kauf in Bausch und Bogen ist dasjenige zu leisten, was nach der Verkehrsanschauung - § 914 ABGB - von redlichen Geschäftsleuten unter dieser Bezeichnung veräußert wird.Bei Abweichen von der Qualitätsregel des Paragraph 360, HGB beim Kauf von Massenwaren, von Ramsch, sowie beim Kauf in Bausch und Bogen ist dasjenige zu leisten, was nach der Verkehrsanschauung - Paragraph 914, ABGB - von redlichen Geschäftsleuten unter dieser Bezeichnung veräußert wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0018144
Dokumentnummer
JJR_19751118_OGH0002_0030OB00254_7500000_001