Rechtssatz RS0018154
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018154
Entscheidungsdatum
26.01.1994
Rechtssatz
Ein im Zug eines Ausgleichsverfahrens abgeschlossener Vergleich, mit dem ein Mitglied des Betriebsrates gegen eine freiwillige Abfertigung auf seinen Bestandschutz verzichtet, ist weder sittenwidrig noch verstößt dieser Vergleich gegen § 47 AO.Ein im Zug eines Ausgleichsverfahrens abgeschlossener Vergleich, mit dem ein Mitglied des Betriebsrates gegen eine freiwillige Abfertigung auf seinen Bestandschutz verzichtet, ist weder sittenwidrig noch verstößt dieser Vergleich gegen Paragraph 47, AO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0018154
Dokumentnummer
JJR_19940126_OGH0002_009OBA00280_9300000_001