Rechtssatz RS0018244
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018244
Entscheidungsdatum
16.02.1977
Rechtssatz
Vorbereitungshandlungen, welche die Bewirkung der Hauptleistung sichern sollen, stellen Nebenpflichten im Schuldverhältnis dar. Sie kennzeichnen sich dadurch, daß ihr gänzliches Unterbleiben oder ihre mangelhafte Ausführung die Gefahr der Nichtbewirkung bzw des Mißlingens der Hauptleistung im Gefolge hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0018244
Dokumentnummer
JJR_19770216_OGH0002_0010OB00506_7700000_001