Rechtssatz RS0018408
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018408
Entscheidungsdatum
31.08.2010
Rechtssatz
Ansprüche auf Erfüllung eines Kaufvertrages durch mängelfreie Übergabe der gekauften Liegenschaft können nicht mehr gestellt werden, wenn die Liegenschaft ordnungsgemäß und unbeanstandet in den physischen Besitz des Käufers übernommen wurde, auch wenn der Kaufvertrag grundbücherlich noch nicht durchgeführt ist.
Entscheidungstexte
- 8 Ob 172/70
Entscheidungstext OGH 15.09.1970 8 Ob 172/70
Veröff: JBl 1971,305 = EvBl 1971/192 S 346 = SZ 43/152
- 5 Ob 69/10y
Entscheidungstext OGH 31.08.2010 5 Ob 69/10y
Vgl auch; Beisatz: Für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist für das Recht auf Gewährleistung ist nach einhelliger Ansicht bei Liegenschaften nicht der Zeitpunkt der bürgerlichen Umschreibung, sondern jener der körperlichen Übergabe maßgebend. (T1); Beisatz: Das gilt auch für (schon ursprünglich vorhandene) Mängel an allgemeinen Teilen einer Wohnungseigentumsliegenschaft, wenn der Errichter der Wohnungseigentumsanlage später ein Wohnungseigentumsobjekt veräußert. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0018408
Zuletzt aktualisiert am
23.09.2010
Dokumentnummer
JJR_19700915_OGH0002_0080OB00172_7000000_002