Rechtssatz RS0018670
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018670
Entscheidungsdatum
20.05.1981
Rechtssatz
Bei der Forderung auf Rückzahlung des Werklohnes für eine nutzlose Reparatur handelt es sich um einen Gewährleistungsanspruch, der innerhalb der Fristen des § 933 ABGB geltend zu machen ist.Bei der Forderung auf Rückzahlung des Werklohnes für eine nutzlose Reparatur handelt es sich um einen Gewährleistungsanspruch, der innerhalb der Fristen des Paragraph 933, ABGB geltend zu machen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0018670
Dokumentnummer
JJR_19810520_OGH0002_0010OB00555_8100000_002