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Rechtssatz RS0019130×

Rechtssatz RS0019130

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0019130

Geschäftszahl

1Ob510/83

Entscheidungsdatum

15.06.1983

Rechtssatz

Eine Vereinbarung, daß jemand jedes Jahr um die Genehmigung der Aufstellung eines transportablen Lifts ansuchen muß, kann im Sinne eines Leihvertrages zu verstehen sein, bei dem der Entlehner jährlich um die Überlassung der Sache anzusehen hat, schließt aber auch die Annahme einer Bittleihe nicht aus. Im Zweifel kann jedenfalls die Annahme einer Bindung bei einer aus Gefälligkeit eingeräumten unentgeltlichen Gebrauchsgestattung nicht angenommen werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 510/83
    Entscheidungstext OGH 15.06.1983 1 Ob 510/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0019130

Dokumentnummer

JJR_19830615_OGH0002_0010OB00510_8300000_001