Rechtssatz RS0019180
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019180
Entscheidungsdatum
26.06.2025
Rechtssatz
Erlangt ein "Wagenmeister" durch die Übergabe des Wagens und der Wagenschlüssel die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Personenkraftwagen und ist dem Gast die Möglichkeit genommen, selbst für Diebstahlssicherung oder gegen Beschädigung Vorsorge zu treffen, liegt bezüglich des Personenkraftwagens und seines Inhaltes eine Verwahrungspflicht zumindest als selbständige Nebenpflicht vor.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 645/81
Entscheidungstext OGH 27.01.1982 6 Ob 645/81
Veröff: SZ 55/7
- 2 Ob 74/25h
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.06.2025 2 Ob 74/25h
Beisatz: Der Beherberger, der ein KFZ eines Gastes aufgrund des angebotenen Parkservices übernimmt, schuldet dem Gast einen sorgfältigen Umgang mit dem KFZ. Dazu zählt, dass mit dem in seine Obhut übergebenen KFZ – auch von Erfüllungsgehilfen – keine Schäden an anderen Rechtsgütern verursacht werden. (T1)
Schlagworte
Auto Kfz PKW Wagen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0019180
Zuletzt aktualisiert am
19.08.2025
Dokumentnummer
JJR_19820127_OGH0002_0060OB00645_8100000_001