Rechtssatz RS0019199
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019199
Entscheidungsdatum
14.11.1978
Rechtssatz
Zumindest analoge Haftung eines "Privatzimmervermieters" mit 18 Betten nach § 970 ABGB, weil bei ihm bereits die für die strenge Haftung nach dieser Gesetzesstelle maßgebende Gefahr des offenen Hauses gegeben ist.Zumindest analoge Haftung eines "Privatzimmervermieters" mit 18 Betten nach Paragraph 970, ABGB, weil bei ihm bereits die für die strenge Haftung nach dieser Gesetzesstelle maßgebende Gefahr des offenen Hauses gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0019199
Dokumentnummer
JJR_19781114_OGH0002_0050OB00729_7800000_001