Rechtssatz RS0019205
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019205
Entscheidungsdatum
03.05.1977
Rechtssatz
Bei Sicherung eines zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einmal zurückzuzahlenden Betrages führt eine Schwellklausel nur dann zu einer Vereinfachung der Abrechnung, wenn der zu zahlende Betrag entsprechend dem Verhältnis der Indexzahlen zur Zeit des Vertragsabschlusses und zur Zeit der tatsächlichen Zahlung errechnet wird, zwischenzeitige Veränderungen also übergangen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0019205
Dokumentnummer
JJR_19770503_OGH0002_0040OB00506_7700000_002