Rechtssatz RS0019265
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019265
Geschäftszahl
4Ob569/72; 7Ob299/97i
Entscheidungsdatum
15.01.1998
Rechtssatz
Der Gast ist nicht verpflichtet, eine Prüfung der Zuständigkeit der Leute des Wirtes für eine bestimmte Tätigkeit vorzunehmen. Mit der Übergabe des Schlüssels zu einem in einer Hotelgarage eingestellten Personenkraftwagen an den üblicherweise für Rangierarbeiten in der Garage eingesetzten Hausmeister wird das Fahrzeug zu einer von einem aufgenommenen Gast eingebrachten Sache, auch wenn der Hausmeister sich im Zeitpunkt der Übergabe der Schlüssel gerade nicht im Dienst befindet.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 569/72
Entscheidungstext OGH 05.09.1972 4 Ob 569/72
Veröff: ZVR 1974/15 S 16
- 7 Ob 299/97i
Entscheidungstext OGH 15.01.1998 7 Ob 299/97i
Vgl auch; nur: Mit der Übergabe des Schlüssels zu einem in einer Hotelgarage eingestellten Personenkraftwagen an den üblicherweise für Rangierarbeiten in der Garage eingesetzten Hausmeister wird das Fahrzeug zu einer von einem aufgenommenen Gast eingebrachten Sache, auch wenn der Hausmeister sich im Zeitpunkt der Übergabe der Schlüssel gerade nicht im Dienst befindet. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0019265
Dokumentnummer
JJR_19720905_OGH0002_0040OB00569_7200000_002