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Rechtssatz RS0019265

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0019265

Geschäftszahl

4Ob569/72; 7Ob299/97i

Entscheidungsdatum

15.01.1998

Rechtssatz

Der Gast ist nicht verpflichtet, eine Prüfung der Zuständigkeit der Leute des Wirtes für eine bestimmte Tätigkeit vorzunehmen. Mit der Übergabe des Schlüssels zu einem in einer Hotelgarage eingestellten Personenkraftwagen an den üblicherweise für Rangierarbeiten in der Garage eingesetzten Hausmeister wird das Fahrzeug zu einer von einem aufgenommenen Gast eingebrachten Sache, auch wenn der Hausmeister sich im Zeitpunkt der Übergabe der Schlüssel gerade nicht im Dienst befindet.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 569/72
    Entscheidungstext OGH 05.09.1972 4 Ob 569/72
    Veröff: ZVR 1974/15 S 16
  • 7 Ob 299/97i
    Entscheidungstext OGH 15.01.1998 7 Ob 299/97i
    Vgl auch; nur: Mit der Übergabe des Schlüssels zu einem in einer Hotelgarage eingestellten Personenkraftwagen an den üblicherweise für Rangierarbeiten in der Garage eingesetzten Hausmeister wird das Fahrzeug zu einer von einem aufgenommenen Gast eingebrachten Sache, auch wenn der Hausmeister sich im Zeitpunkt der Übergabe der Schlüssel gerade nicht im Dienst befindet. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0019265

Dokumentnummer

JJR_19720905_OGH0002_0040OB00569_7200000_002