Rechtssatz RS0019280
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019280
Entscheidungsdatum
19.02.1992
Rechtssatz
Ein Zuspruch mit einer vom Kläger selbst begehrten Einschränkung auf Leistung Zug um Zug als einen von mehreren Schuldnern ist auch dann, wenn die vom Kläger geschuldete Gegenleistung an sich unteilbar ist, möglich, soferne die unbedingte Verurteilung des Beklagten hätte begehrt werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0019280
Dokumentnummer
JJR_19920219_OGH0002_0010OB00523_9200000_003