Rechtssatz RS0019362
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019362
Entscheidungsdatum
12.11.1979
Rechtssatz
Keine stillschweigende Übernahme einer Verwahrungspflicht für einen wertvollen Pelzmantel durch einen Hotelier einem Hotelgast gegenüber, der vom Zahlkellner in der Neujahrsnacht ausdrücklich aufgefordert wurde, den Mantel bei sich zu behalten, und ihn auch im Hotelzimmer verwahren hätte können, ihn aber an eine Garderobe hängte, die gegenüber der nach Mitternacht nicht mehr besetzt Rezeption liegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019362
Dokumentnummer
JJR_19791112_OGH0002_0010OB00757_7900000_002