Rechtssatz RS0019419
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019419
Entscheidungsdatum
13.09.1977
Rechtssatz
Kaufvertrag und Darlehensvertrag als einheitliches Rechtsgeschäft, sodaß wegen des synallagmatischen Zusammenhanges der Verkäufer die Zahlung des Kaufpreises nicht verlangen kann, ohne seinerseits die ihm aus diesem einheitlichen Rechtsgeschäft treffenden Verpflichtungen - wozu unter anderem die Gewährung eines kaufpreisunabhängigen weiteren Darlehens gehört - zu erfüllen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0019419
Dokumentnummer
JJR_19770913_OGH0002_0050OB00586_7700000_001