Rechtssatz RS0019443
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019443
Entscheidungsdatum
21.03.1979
Rechtssatz
Böser Glaube des Machthabers ist böser Glaube des Machtgebers. Daher hat der Machtgeber für die Schlechtgläubigkeit seines Machthabers auch dann einzustehen, wenn kein Auftrag zur Vertretungshandlung erteilt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019443
Dokumentnummer
JJR_19790321_OGH0002_0030OB00529_7800000_001