Rechtssatz RS0019495
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019495
Entscheidungsdatum
06.11.1975
Rechtssatz
Die Genehmigung des im eigenen Namen und ohne Vollmacht vom Nichteigentümer mit einem Dritten geschlossenen Mietvertrages durch den Hauseigentümer bewirkt nur, daß dieser das Rechtsgeschäft so genehmigt, wie es geschlossen worden ist. Zur eigenen Bindung an den Vertrag ist weiters noch der (auch konkludente) Eintritt in den Mietvertrag erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0019495
Dokumentnummer
JJR_19751106_OGH0002_0070OB00196_7500000_001