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Rechtssatz RS0019645

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0019645

Geschäftszahl

6Ob674/83

Entscheidungsdatum

09.06.1983

Rechtssatz

Während der Aufführung eines (Neubaues) Baues ist die Rechtsstellung eines in Ansehung des Grundstückes handelnd auftretenden Gebäudeverwalters keineswegs in typischer Weise eindeutig bestimmbar. Es stellte keine bloß entfernte Denkmöglichkeit, sondern eine real zu bedenkende Fallgestaltung dar, daß ein Gebäudeverwalter - der in seiner Geschäftsstampiglie auch den Zusatz "Realitäten - Hypotheken" führt - als der für die Herstellung des Baues eigenverantwortliche Wohnungseigentumsorganisator auftritt, den Bau also als Bauherr im eigenen Unternehmerrisiko betreibt.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 674/83
    Entscheidungstext OGH 09.06.1983 6 Ob 674/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0019645

Dokumentnummer

JJR_19830609_OGH0002_0060OB00674_8300000_001