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Rechtssatz RS0019648

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0019648

Geschäftszahl

4Ob131/76

Entscheidungsdatum

11.01.1977

Rechtssatz

Ein Vertrauen darauf, daß ein Gemeinschuldner als Erfüllungsgehilfe des Masseverwalters diesen hinsichtlich der Konkursmasse auch nach der Konkurseröffnung noch verpflichten kann, kommt nur in Betracht, wenn der Geschäftspartner annehmen kann, daß der Gemeinschuldner vom Masseverwalter zum betreffenden Geschäft ausdrücklich oder doch stillschweigend bevollmächtigt wurde, da sich ein Dritter immer nur dann auf einen äußeren Tatbestand berufen kann, wenn er bei Anwendung gehöriger Aufmerksamkeit davon ausgehen durfte, daß der als Bevollmächtigter Handelnde tatsächlich eine Vollmacht hat.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 131/76
    Entscheidungstext OGH 11.01.1977 4 Ob 131/76
    Veröff: Arb 9547

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0019648

Dokumentnummer

JJR_19770111_OGH0002_0040OB00131_7600000_002