Rechtssatz RS0019663
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019663
Entscheidungsdatum
05.03.1980
Rechtssatz
Welche Geschäfte als "Verkäufe" zu gelten haben, richtet sich nach den Üblichkeiten der Branche. Danach ist etwa zu beurteilen, ob der Angestellte im einzelnen oder im großen, ob er gegen Barzahlung oder auf Kredit verkaufen darf, ob mit Rabatt und anderes mehr. Im Kraftfahrzeughandel ist die Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens beim Verkauf eines Kraftfahrzeuges ein sehr häufiger Vorgang.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0019663
Dokumentnummer
JJR_19800305_OGH0002_0010OB00745_7900000_006