Rechtssatz RS0019671
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019671
Entscheidungsdatum
16.01.1979
Rechtssatz
Die Verwahrung von Scheckformularen in der Lade eines Schreibtisches, der sich in einem durch zwei tosische Schlösser gesicherten Büroraum befindet, muß als ausreichende, den an die Sorgfaltspflicht des Kontoinhabers vernünftigerweise zu stellenden Anforderungen durchaus entsprechende Vorsichtsmaßnahme angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019671
Dokumentnummer
JJR_19790116_OGH0002_0040OB00554_7800000_001