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Rechtssatz RS0019763

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0019763

Geschäftszahl

1Ob543/82

Entscheidungsdatum

03.03.1982

Rechtssatz

Handelt der Masseverwalter außerhalb seines Wirkungsbereiches durch Annahme einer zur Erfüllung der zwanzig Prozent Barzahlungsquote zweckgebundenen Überweisung, so entsteht weder eine Masseschuld noch eine Masseforderung. Der Masseverwalter wird dem Dritten gegenüber nach dem Inhalt des mit diesem abgeschlossenen Rechtsgeschäfts persönlich berechtigt und verpflichtet. Ein ihm übergebener Geldbetrag gehört dann nicht zum Massevermögen. Daran kann auch der Umstand nichts ändern, daß der ihm übergebene Betrag auf das Konkursanderkonto eingezahlt wurde.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 543/82
    Entscheidungstext OGH 03.03.1982 1 Ob 543/82

Schlagworte

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European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0019763

Dokumentnummer

JJR_19820303_OGH0002_0010OB00543_8200000_001