Rechtssatz RS0019812
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019812
Entscheidungsdatum
04.12.1984
Rechtssatz
Der Verwendungsanspruch des Vorbehaltsverkäufers, der diesem bei Versteigerung der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Gegenstände gegenüber dem betreibenden Gläubiger zusteht, ist der Höhe nach zweifach begrenzt, und zwar einerseits mit dem dem betreibenden Gläubiger zugewiesenen Anteil am Erlös der versteigerten Vorbehaltssache und andererseits mit dem Restkaufpreis, dem noch offenen Sicherungsinteresse des Vorbehaltsverkäufers.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0019812
Dokumentnummer
JJR_19841204_OGH0002_0050OB00599_8400000_002