Rechtssatz RS0019846
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019846
Entscheidungsdatum
01.12.1971
Rechtssatz
Zum Schadenersatzanspruch eines Rechtsanwalts wegen vertragswidriger vorzeitiger Vollmachtskündigung durch den Mandanten, bevor der Rechtsanwalt nach Durchführung einer Grundparzellierung und Widmung des Grundes als Bauland die Kaufverträge mit den zu erwartenden Kaufinteressenten schließen konnte (Berechnung der Entschädigung gemäß § 273 Abs 1 ZPO).Zum Schadenersatzanspruch eines Rechtsanwalts wegen vertragswidriger vorzeitiger Vollmachtskündigung durch den Mandanten, bevor der Rechtsanwalt nach Durchführung einer Grundparzellierung und Widmung des Grundes als Bauland die Kaufverträge mit den zu erwartenden Kaufinteressenten schließen konnte (Berechnung der Entschädigung gemäß Paragraph 273, Absatz eins, ZPO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0019846
Dokumentnummer
JJR_19711201_OGH0002_0070OB00178_7100000_001