Rechtssatz RS0019893
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019893
Entscheidungsdatum
12.11.1992
Rechtssatz
Die Verwertung einer Kundenkartei eines einzustellenden Unternehmens durch Belieferung der darin verzeichneten Kunden kann, wenn eine vertragliche Beziehung nicht entstand, einen Anspruch nach § 1041 ABGB rechtfertigen.Die Verwertung einer Kundenkartei eines einzustellenden Unternehmens durch Belieferung der darin verzeichneten Kunden kann, wenn eine vertragliche Beziehung nicht entstand, einen Anspruch nach Paragraph 1041, ABGB rechtfertigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0019893
Dokumentnummer
JJR_19820317_OGH0002_0010OB00555_8200000_001